Fokus: Revision nDSG
Was bedeutet das neue Datenschutzgesetz für KMU?
Die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) verschärfte die Regeln betreffend Personendaten per 1. September 2023. Wir haben für Sie das Kleingedruckte unter die Lupe genommen.

Das Wichtigste in Kürze.
Auf welche Daten bezieht sich die nDSG?
Die nDSG regelt den Umgang mit Daten, die eine Person identifizierbar machen, egal ob sie tatsächlich identifiziert wird. Es zählt, dass eine Identifizierung möglich ist. Deshalb ist es auch für praktisch alle Unternehmen relevant.
Wie dürfen Sie Daten einsetzen?
Wenn Sie belegen können, dass eine ausdrückliche Einwilligung für bestimmte Zwecke vorliegt (z.B. für Versand von Newslettern und Kundenbriefen), dürfen Sie die Daten hierfür verwenden. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Das Kleingedruckte von Megura.
Die aufgeführten Punkte sind Empfehlungen aus der Perspektive von uns als Werbeagentur. Wenn Sie sich absichern möchten, raten wir zu einer Rechtsberatung bei einem Fachspezialisten.
Was ist zu tun?
Newsletter
Wenn alle Kunden dem Erhalt des Newsletters per Double-Opt-In (Bestätigung per E-Mail) zugestimmt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Sonst muss die Einwilligung auf DSG-konforme Art eingeholt werden.
Website
Betroffen sind Cookies (z. B. zum Aufzeichnen von Nutzerdaten via Google Analytics) und die Datenschutzerklärung Ihrer Website.
Facebook und Google
In den meisten Fällen wird die Nutzerdatenbank des jeweiligen Anbieters (also Google oder Facebook) verwendet. Deshalb ist er für die Einhaltung der Datenschutzverordnung verantwortlich.
Wünschen Sie Unterstützung?
Besonders Unternehmen, die nur in der Schweiz tätig sind und bisher noch nichts unternommen haben, sollten handeln. Wir bringen Ihre Datenschutzerklärung auf den nDSG-konformen Stand, binden den Hinweis zu Cookies ein und unterstützen Sie bei Newslettern. Zudem empfehlen wir, Kontaktformulare mit einem Hinweis auf die Datenschutzerklärung zu ergänzen.
DSG-konform werden
Interessiert?
Wir beraten Sie gerne, scannen auf Wunsch Ihre digitalen Kommunikationsmittel und bringen sie für Sie auf den neusten nDSG-konformen Stand.